1.1 Unseren Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, die auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gelten. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, bedürfen zu ihrer Geltung einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.2 Mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsabschluss, sind unwirksam, sie bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, der Vertrag kommt erst zustande mit unserer Bestätigung der Bestellung oder mit vorbehaltloser Auslieferung.
2.1 Der Versand erfolgt ab Lager bzw. beim Streckengeschäft ab Werk und auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Soweit frachtfreie Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart ist erheben wir eine den Umständen angemessene Frachtpauschale in Höhe von bis zu ¤ 120.-.
Frachtfreie Lieferung beinhaltet die Anfahrt an die vorgegebene Stelle ohne Abladen und unter der Voraussetzung, dass diese mit schwerem Lkw ordnungsgemäß angefahren werden kann.
2.2 Eine Transportversicherung wird für jede Lieferung gegen Berechnung der Kosten an den Käufer abgeschlossen. Die vom Käufer zusätzlich zu übernehmenden Kosten für die Transportversicherung belaufen sich auf 0,4 % des Brutto-Rechnungsbetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Sämtliche angegebene Lieferfristen sind unverbindlich und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, es wäre ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, sie gelten jeweils als selbstständige Lieferung.
2.4 In Fällen höherer Gewalt (Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen und ähnliche nicht zu beeinflussende Ereignisse) verlängern sich vorgesehene Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird der Liefertermin dadurch um mehr als einen Monat überschritten sind beide Seiten berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
2.5 Im Falle des Lieferverzugs richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in Fällen von nur leichter Fahrlässigkeit sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden beschränkt und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertrags Pflicht jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen ist.
3.1 Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Kaufsache oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht abnehmen werde, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.2 Der Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung beläuft sich auf 25 % des Netto-Auftragswertes. Dem Käufer bleibt nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes ist durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.
4.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden, anderenfalls ist der Sachmangelanspruch ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Für Unternehmer verbleibt es bei den Bestimmungen der §§ 377 f. HGB.
4.2 Im Falle eines Mangels der Kaufsache erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt, unterbleibt oder aus Gründen verzögert wird, die wir zu vertreten haben, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.
4.3 Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sind. Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
4.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
4.6 Soweit wir im Rahmen des Lieferantenrückgriffs in Anspruch genommen werden sollen ist der Käufer verpflichtet, ein ihm zugegangenes Verlangen auf Nacherfüllung ohne schuldhaftes Zögern an uns weiterzuleiten, um uns die Möglichkeit der Erledigung zu geben. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gelten die Regelungen in den vorstehenden Ziff. 2 bis 4.
5.1 Sämtliche Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur sofortigen Zahlung fällig, der Zahlungseingang hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
Wenn Wechsel oder Schecks angenommen werden, wozu wir nicht verpflichtet sind, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Mit der Einlösung oder Nichteinlösung solcher Papiere verbundene Kosten und Spesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
5.2 Ab einem Warenwert von 500,-€ netto ist eine Anzahlung der Rechnung von 50% bzw. eine Vorkasse mit 100% zu leisten.
5.3. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden Forderungen, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten, zur sofortigen Zahlung fällig, soweit wir die uns obliegenden Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
5.4 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und/oder die Erklärung der Aufrechnung sind nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsübergang erfolgt erst, wenn der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt auch als Sicherung für die Saldoforderung.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang zu verarbeiten, vermischen, vermengen und zu veräußern. Eine Verarbeitung von Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs-wertes der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren entsprechend den §§ 947, 948 BGB zu.
6.3 Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer weiter veräußert, so tritt er schon jetzt seine Forderungen aus diesem Kaufvertrag an uns ab. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung und anschließenden Veräußerung erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zur anderen in der neu hergestellten Sache enthaltenen Ware.
Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.
6.4 Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben, insbesondere die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Unabhängig hiervon sind wir berechtigt, die Kunden unseres Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.
6.6 Übersteigen unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % geben wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.
6.7 Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder sonst, z. B. durch einen Vergleichsantrag den Käufer betreffend, gefährdet, sind wir zur Rücknahme der Ware und deren Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Käufers bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten.
7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, der Sitz des Verkäufers (Am Wäldle 14b, D-86836 Klosterlechfeld).
7.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers, also Am Wäldle 14b, D-86836 Klosterlechfeld.
7.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: 11.10.2022